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KKW Mühleberg.
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Erwärmtes Kühlwasser sorgt für heisse Köpfe

Der Bund lockert die Regeln für die vom Menschen gemachte Erwärmung in den Gewässern. Kernkraftwerke und andere Industrie-Betriebe dürfen ausnahmsweise auch dann erwärmtes Kühlwasser in Flüsse leiten, wenn diese schon wärmer als 25 Grad sind.

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