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Das Bundesgericht sagt es beispielhaft: In einem anonymen Wohnblock, in dem das Risiko von Übergriffen besteht, kann eine weitergehende Videoüberwachung eher zulässig sein als in einem Mehrfamilienhaus, in dem sich alle kennen.
Keystone
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Überwachung – Balance zwischen Sicherheit und Datenschutz

Videoüberwachung im öffentlichen Raum ist ein umstrittenes Thema. Wie steht es aber um die Überwachung in privaten Liegenschaften? Ein heikles Thema, auch für das Bundesgericht. In seinem Urteil macht es klar: Bei der Videoüberwachung in privaten Liegenschaften gilt es genau abzuwägen.

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