Guter Tag für Hausbesitzer östlich des Flughafens
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerden von Hausbesitzern im Osten des Flughafens gutgeheissen. Demnach haben alle Besitzer grundsätzlich Anspruch auf eine Lärmentschädigung, wenn sie ihre Liegenschaft vor dem Mai 2000 gekauft haben.
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