Videofahndung kein Weg für St. Gallen
Trotz des raschen Fahndungserfolgs der Thurgauer Kantonspolizei im Internet, ist die Täterfahndung per Video für die St. Galler Untersuchungsbehörden kein Thema. Das Zeigen von Gewaltdelikten sei strafbar und deshalb nicht zu vertreten, findet die stellvertretende Staatsanwältin Jolanda Dörig. Dagegen schliesse man bei Gewaltdelikten das Publizieren von Standbildern, so wie es nach den «Espenmooskrawallen» gemacht hatte, nicht aus.
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