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Vor Ort sehen Hotels nicht immer so schön aus wie im Katalog.
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Zu viel versprochen

Die Vorfreude auf die bevorstehenden Ferien ist gross, und die Koffer sind gepackt. Dann vor Ort, das böse Erwachen. Beschädigte Hotelzimmer, Baulärm und kaltes Essen. Pauschalreisen halten nicht immer, was der Reiseveranstalter verspricht.

Wie sie sich wehren können, erklärt Ihnen Beobachter-Expertin Rosmarie Naef.

Die drei wichtigsten Punkte zum Thema

1. Die Angaben im Reiseprospekt oder auf dem Internet-Reiseportal sind für den Reiseveranstalter verbindlich. Ausnahme: Das Reisebüro und der Kunde sind mit einer Änderung einverstanden oder der Prospekt weist auf mögliche Änderungen hin. Diese müssen dem Kunden aber vor der endgültigen Buchung mitgeteilt werden.

2. Als Mängel gelten Abweichungen von der Reisebeschreibung im Prospekt und den Abmachungen im Vertrag.

3. Sie haben Anspruch auf eine Preisminderung, wenn nennenswerte Mängel trotz sofortiger Reklamation vor Ort nicht behoben werden. Können Sie sich mit dem Reiseveranstalter nicht einigen, wenden Sie sich am besten samt Unterlagen für eine kostenlose Beratung an den Ombudsmann der Reisebranche.

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