Gesetzeslücke zum Steuerbetrug stopfen
Mitarbeiter der UBS, die von Zürich aus US-Kunden beim Steuerbetrug geholfen haben, können strafrechtlich nicht belangt werden. Das Schlupfloch im Gesetz soll nun aber gestopft werden, fordern Politiker.Steuerdelikte gegenüber einem Drittstaat seien in der Schweiz nicht strafbar, denn es gebe kein entsprechendes Gesetz, sagte Peter Pellegrini von der Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich gegenüber Schweizer Radio DRS.
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