Zum Inhalt springen

Header

Audio
Flughafen Zürich: Alle Flüge gestrichen.
Reuters
abspielen. Laufzeit 14 Minuten 56 Sekunden.
Inhalt

Flugsperre: Wer bezahlt für ausgefallene Reisen?

In den letzten Tagen sind aufgrund der Vulkanasche europa- und weltweit tausende Flüge ausgefallen. Wer bezahlt die Kosten, die den Reisenden dadurch entstehen? Und was gilt, wenn man aufgrund der Flugsperre nicht rechtzeitig zur Arbeit erscheinen kann? «Espresso» gibt einen Überblick.

Download

Teures Reisechaos: Das müssen Kunden wissen (Kassensturz vom 20.04.10)

Einzelne Beiträge

Zum Audio

Flugsperre: Wer bezahlt für ausgefallene Reisen?

Laufzeit 12 Minuten 4 Sekunden. , Flurin Maissen
Tausende von Reisenden sind von der Flugsperre wegen der Vulkanasche betroffen. Sie sind entweder im Ausland gestrandet oder konnten ihre Reise gar nicht erst antreten. Wer kommt für die Kosten auf?

Eine gute Nachricht gibt es für Kunden, die über eines der grossen Schweizer Reisebüros Kuoni, Hotelplan oder TUI Suisse eine Pauschalreise gebucht haben. Die Veranstalter zeigen sich kulant. Konnte die Reise wegen der Flugsperre nicht angetreten werden, kann man die Reise kostenlos annullieren oder kurzfristig umbuchen.

Dies gilt für individuell gebuchte Reisen in den meisten Fällen wohl nicht. Hier muss der Kunde mit allen Stellen (Airline, Hotel, Mietwagen etc.) verhandeln, ob und welche Kosten er selber tragen muss.

Falls die Reisenden im Ausland gestrandet sind, übernehmen die grossen Reisebüros die Zusatzkosten für Hotel und Rückreise. Wer die Rückreise auf eigene Faust organisiert, muss selbst für die Kosten selber aufkommen. Allenfalls springt hier eine Reiseversicherung ein, wenn man eine solche abgeschlossen hat. Aber auch das ist reine Kulanz. Reiseversicherer haben für Ereignisse, die auf sogenannt «höhere Gewalt» zurück gehen, die Deckung ausgeschlossen.

Wer aufgrund der Flugsperre nicht rechtzeitig am Arbeitsplatz erscheinen kann, verliert dadurch den Anspruch auf Lohn für diese Zeit. Das heisst, dass die Absenz auf das Ferienkonto geht oder mit Überzeiten kompensiert werden muss oder als unbezahlter Urlaub verbucht wird. Hier muss man sich mit seinem Arbeitgeber einigen.

Mehr von «Espresso»