Es ging um den Fall von drei Homosexuellen aus Sierra Leone, Uganda und Senegal, die in den Niederlanden Asylanträge gestellt hatten. Der EU-Gerichtshof entschied: Unter bestimmten Voraussetzungen kann Homosexualität ein Asylgrund sein. In der Schweiz kann Homosexualität schon heute ein Asylgrund sein, sagt Seraina Nufer, Juristin bei der Schweizerischen Flüchtlingshilfe, im Tagesgespräch mit Susanne Brunner.
Die Haltung sei aber restriktiv: Er oder sie muss glaubhaft machen, wirklich homosexuell zu sein, zudem muss die Rechtssprechung oder Stigmatisierung im Herkunftsland auch tatsächlich eine Bedrohung für die Person darstellen.