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Ärger am Zoll

Viele Schweizerinnen und Schweizer fahren mit dem Auto ins grenznahe Ausland, um dort billiger einkaufen zu können. Dies funktioniert jedoch nur, wenn die Waren bei der Rückfahrt in die Schweiz korrekt verzollt werden. Ansonsten können Bussen in vierstelliger Höhe anfallen. Über 8000 Franken muss ein Basler Geschäftsmann bezahlen, weil er zwei Edel-Füllfedern in Deutschland einkaufte und sich dann beim Ausführen der Ware am Zoll falsch verhalten hat. Um später die Mehrwertsteuer zurück zu erhalten, muss der Kaufbeleg vom Zoll zusammen mit der Ware quittiert werden. Gemäss der Deutschen Behörden habe der Mann zwar die Quittung, jedoch nur eine der beiden Füllfedern vorweisen können. Was ihm grossen Ärger einbrachte und eine hohe Busse zur Folge hatte. Zollexperten raten, sich vor dem Einkauf im Ausland ganz genau über die geltenden Gesetze zu informieren, damit böse Überraschungen ausbleiben. Hörerfragen beantwortet von Attila Lardori von der Eidgenössischen Zollverwaltung

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