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Die Waldbrandgefahrenstufe wurde in den beiden Basel auf die zweithöchste Stufe erhöht,
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Feuerverbot in Wäldern und an Waldrändern

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit sprechen die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft ein Feuerverbot in Wäldern und an Waldrändern aus. Untersagt wird im Wald und in Waldnähe auch das Abbrennen von Feuerwerk und Höhenfeuern.

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