Bundesgericht pfeift Solothurner Behörden zurück
Die Abteilung Ausländerfragen des Solothurner Departements des Innern verbot einem Afrikaner zu Unrecht, sich auf dem Gebiet von Olten und Solothurn aufzuhalten. Es gebe keine ausreichenden Beweise, dass der Mann am Drogenhandel beteiligt sein könnte, urteilt das Bundesgericht, welches eine Beschwerde des Betroffenen guthiess.
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