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Die Stauanlage Muslen in Amden darf nicht zweckentfremdet werden.
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Canyoning nur noch mit Sonderbewilligung

Die St. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG hat gegen die Benützung ihrer Stauanlage Muslen Amden vom Kreisgericht St. Gallen ein Verbot erwirkt. Das Befahren und Betreten der Stauanlage ist untersagt. Für professionelle Anbieter von Extremsportarten ist eine Sonderbewilligung möglich.

Weitere Themen:

  • Widerstand gegen das geplante Base-Jump-Weltcuprennen in Walenstadt: Die Umweltverbände wehren sich beim Kanton.

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