Weiter ans Bundesgericht
Der Anwalt von Rolf Erb hat entschieden das Urteil ans Bundesgericht weiterzuziehen. Und das obwohl das Strafmass von acht auf sieben Jahre verkürzt worden ist.Wie das Zürcher Obergericht die mildere Strafe begründet, erklärt Zürich-Korrespondenten Curdin Vincenz.
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