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Die Rentenfalle nach dem Tod des Exmannes

Ein «Espresso»-Beitrag mit Folgen: Die tragische Geschichte einer Frau, die nach dem Tod ihres Mannes mit einer Minimalrente leben muss, hat zur Gründung eines Vereins geführt.

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Der «Verein Rentengeschädigte Geschiedene Witwen» (REGEWI) kämpft mittlerweile seit dreieinhalb Jahren für eine bessere Altersvorsorge für geschiedene Witwen.

 

Keine Beratung: Darf der Anwalt trotzdem eine Rechnung stellen?

«Espresso»-Hörer Fritz Leuchter hat einen Anwalt per E-Mail angefragt, ob er ihm ohne Rechnung eine Frage stellen könne. Der Anwalt antwortete, er könne die Frage ohne weitere Angaben nicht beantworten. Für diese E-Mail Korrespondenz erhielt Fritz Leuchter eine Rechnung des Anwalts. Diese muss Herr Leuchter laut DRS-Rechtsexpertin Doris Slongo nicht bezahlen.

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Die Rentenfalle nach dem Tod des Exmannes

Laufzeit 8 Minuten 57 Sekunden. , Tobias Fischer

Ein «Espresso»-Beitrag vom 3. Januar 2007 hat Folgen bis heute. Damals schilderte Wilhelmine Ott, wie sie nach dem Tod ihres Exmannes in die Rentenfalle tappte.

Die Pensionskasse ihres Exmannes reduzierte ihre Rente auf das gesetzliche Minimum von 450 Franken. Dabei hatten sie und ihr früherer Partner bei der Scheidung geglaubt, mit einer lebenslänglichen Rente gut vorgesorgt zu haben. Nun muss sich Wilhelmie Ott jedoch - zusammen mit der AHV - mit 2500 Franken pro Monat durchschlagen.

Nach dem «Espresso»-Beitrag über Wilhelmine Ott und ihr Schicksal haben sich zahlreiche Frauen bei ihr gemeldet. Gemeinsam haben sie den «Verein Rentengeschädigte Geschiedene Witwen» (REGEWI) gegründet. Der Verein weist potentiell Betroffene, aber auch Politiker und Anwälte auf Vorsorgelücken hin, die für geschiedene Witwen bestehen - er warnt und fordert eine Neuregelung.

Zu seinen Erfolgen zählt der Verein eine Petition mit über 400 Unterschriften und eine parlamentarische Initiative. Für zukünftige Fälle sind die Verantwortlichen zuversichtlich, für bisherige Fälle weniger. Denn rechtlich haben die betroffenen geschiedenen Witwen derzeit nichts in der Hand, wenn eine Pensionskasse in ihrem Reglement die Kürzung auf ein Minimum vorsieht.

Da solche Reglememente oft nicht leicht zu verstehen sind, lässt man sich von der Pensionskasse am besten schriftlich über die persönlichen finanziellen Konsequenzen einer bevorstehenden Scheidung informieren.

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