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Wer bezahlt den Schaden auf der Probefahrt?

Auf einer Probefahrt mit einem Neuwagen passierte «Espresso»-Hörer Fritz Iseli ein Missgeschick: Während er den Rückwärtsgang suchte, rollte das Auto gegen einen Pfosten. Resultat: Ein Fahrzeugschaden von 1'300 Franken. Vor Probefahrten lohnt es sich, die Versicherungsfragen zu klären.Sach- und Personenschäden an Dritten auf einer Probefahrt sind durch die Motorfahrzeugversicherung abgedeckt, erklären der Schweizerische Versicherungsverband SVV und die Rechtsschutzversicherung Assista des TCS. Diese läuft auf den Halter des Fahrzeugs, in diesem Fall die Garage. Zudem haben Autohändler für ihre Vorführfahrzeuge in der Regel eine Vollkasko-Versicherung abgeschlossen, meistens jedoch mit einem Selbstbehalt von 1'000 bis 2'000 Franken. Diesen können die Autohändler dem Kunden verrechnen, der am Steuer sass. Allenfalls kann der Verkäufer noch weitere Kosten in Rechnung stellen, beispielsweise einen Bonusverlust bei der Versicherung.Für die Kunden ist es daher wichtig, eine Privathaftpflichtversicherung zu haben, die in solchen Fällen einspringt. Wichtig ist, dass im Versicherungsschutz das gelegentliche Führen fremder Fahrzeuge enthalten ist. Viele Garagen zeigen sich gegenüber den potenziellen Kunden jedoch kulant und übernehmen den Selbstbehalt. Vor allem, wenn der Kunde nach der Probefahrt auch wirklich ein Auto kauft.Rechtsschutz-Experten empfehlen, sich vor einer Probefahrt nach dem Versicherungsschutz zu erkundigen und die Frage des Selbstbehalts zu regeln, am besten schriftlich. Laut Stefan Burri, Direktor der TCS-Rechtsschutzversicherung Assista, halten seriöse Garagen dafür ein spezielles Formular bereit, welches der Kunde vor der Probefahrt unterschreiben muss. Vor der Probefahrt sollte sich der potenzielle Kunde das Auto in Ruhe erklären lassen. Dies gehört nach Ansicht der Rechtsschutz-Experten auch zu den Pflichten des Händlers.Autos von Gebrauchtwagenhändlern und Privaten sind nicht unbedingt vollkaskoversichert. Hier lohnt es sich speziell, die Haftungsfragen für die Probefahrt im Vorfeld genau zu klären und festzuhalten. Weiter empfiehlt sich vor dem Start zur Probefahrt ein Kontrollblick, ob das Fahrzeug auch eine Autonummer hat. Der Streit zwischen «Espresso»-Hörer Fritz Iseli und der Mercedes Benz Automobil AG in Schlieren (ZH) wurde inzwischen beigelegt. Iselis Fall lasse sich nicht mehr im Detail rekonstruieren, erklärte der Verkaufsleiter gegenüber «Espresso». Die Firma verzichte daher auf ihre Forderung und sehe den Fall für erledigt an.

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