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Briefkastenbeschriftungen: Wer muss bezahlen?

Briefkästen und Haustürklingeln sollten mit dem Namen der Bewohner angeschrieben sein. Dafür gibt es hübsche, professionell gemachte Schilder. Nur wer bezahlt eine solche Beschriftung, der Mieter oder der Vermieter? Die Verbände sind sich nicht einig, ausser darin, dass sich ein Streit im Einzelfall nicht lohnt. «Espresso»-Hörer Roman Gatschet aus Basel wohnt seit 30 Jahren in der gleichen Wohnung. Der Vermieter wollte nun den Briefkasten neu beschriften lassen, auf Kosten von Herrn Gatschet. Dieser weigerte sich jedoch, das professionell hergestellte neue Schild zu bezahlen. Ob ein Mieter für solche Namensschilder aufkommen muss, ist im Mietrecht nicht geregelt. Nur wenn die Beschriftung explizit im Mietvertrag erwähnt ist, ist der Fall klar: Dann gilt, was dort abgemacht wurde. Eine solche vertragliche Regelung ist allerdings selten und auch im Fall von Herrn Gatschet steht nichts davon im Mietvertrag.Der Schweizerische Mieterverband geht davon aus, dass ohne vertragliche Regelung grundsätzlich der Vermieter für die Beschriftung von Briefkästen und Klingeln aufkommen muss. Der Hauseigentümerverband sieht dagegen den Mieter in der Pflicht. Die Beschriftung gehöre zum kleinen Unterhalt, also ähnlich wie zum Beispiel das Auswechseln von Sicherungen. Mieter- und Hauseigentümerverband sind sich jedoch einig, dass es sich auf keinen Fall lohnt, einen Streit wegen der Briefkastenbeschriftung vor Gericht zu ziehen. Am besten sei eine gütliche Einigung, wie sie auch Roman Gatschet aus Basel mit seinem Vermieter erreicht hat. Dieser hat am Schluss die Kosten übernommen, Herr Gatschet hat die Schilder dafür selbst angeschraubt.

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