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Unfall auf dem Vorplatz: Wann haftet der Eigentümer?
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Unfall auf dem Vorplatz: Wann haftet der Eigentümer?

«Espresso»-Hörer Marc Botomino besitzt in Liestal ein Haus. Auf dem Vorplatz spielen regelmässig Kinder aus der Nachbarschaft. Dies stört den Hausbesitzer nicht. Er macht sich jedoch Sorgen, ob er haftbar gemacht werden kann, wenn auf seinem Vorplatz ein Unfall passiert. Dies ist nicht automatisch der Fall, erklärt Rechtsexpertin Doris Slongo. Der Eigentümer eines Vorplatzes haftet bei einem Unfall nur dann, wenn der Vorplatz mangelhaft angelegt oder unterhalten ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Vorplatz steil abfällt und es keine Abschrankung gibt. Oder wenn Steine auf dem Vorplatz locker sind, über die jemand stolpern könnte. Gerade im Herbst und im Winter stellt sich ein weiteres Problem: Herabfallende Blätter oder Frost können auf dem Vorplatz für rutschige Verhältnisse führen. Auch in diesem Fall muss der Eigentümer aktiv werden, um allfällige Haftbarkeiten zu vermeiden.

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