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Asylbewerber/-innen dürfen «Surprise» nicht mehr verkaufen
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Asylbewerber/-innen dürfen «Surprise» nicht mehr verkaufen

Nach Bundesvorgaben dürfen Beschäftigungsprogramme nicht primär erwerbsorientiert sein, sondern müssen die berufliche und soziale Integration fördern, was beim Verkauf des Strassenmagazins nicht der Fall ist.

Weiteres Thema:

  • Schutz der Artenvielfalt im Kanton Zürich

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