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Schlafzimmerräuber – Beschwerde abgewiesen
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Schlafzimmerräuber – Beschwerde abgewiesen

Das Solothurner Obergericht hat eine Beschwerde abgewiesen. Der Beschwerdeführer war nicht damit einverstanden, dass die Staatsanwaltschaft die Untersuchung gegen den so genannten Schlafzimmer-Räuber eingestellt hat.

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Das Gericht hat die Beschwerde gar nicht näher geprüft, weil es der Beschwerdeführer versäumt hat, eine Vorauszahlung an das Gericht rechtzeitig zu leisten. Der Räuber kommt also nicht vor Gericht wegen Raubes und Freiheitsberaubung. Die Ermittlungen wegen Mordes laufen aber weiter. Dieses Verfahren läuft unabhängig von jenem, das nun definitiv eingestellt ist.

Weitere Themen der Sendung

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  • Kanton Solothurn schafft Bettagskollekte ab.
  • Neues Bergbau-Gesetz im Aargau.

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