Express-Post: Keine Haftung für Verspätungsschäden
Schweizer Lebensmittelproduzenten schicken ihre Ware gerne per Express-Post an ihre Kunden. Kommt ein solches Paket zu spät an, ist der Inhalt aber verdorben. Obwohl die Post eine pünktliche Lieferung verspricht, haftet sie nicht für den Schaden.