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In den Fängen von Inkassobüros

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Donnerwetter - Schäden an Haus und Garten

Laufzeit 3 Minuten 41 Sekunden. , Oliver Fueter

Nach hohen Temperaturen wie in den letzten Tagen bringen Gewitter oft die ersehnte Abkühlung. Aber nicht nur: Überflutete Keller, zerschlagene Blumenbeete, verbeulte Autos sind oft die negative Folge von Gewittern. Bei Schäden am Gebäude übernimmt die Gebäudeversicherung die Kosten. Nicht immer ist die Situation so eindeutig.

Zerstören ein Erdrutsch oder ein überfluteter Dorfbach auch Mobiliar, ist dieser sogenannte Elementarschaden über die Hausrat-Versicherung gedeckt. Hier muss man beachten, dass man nicht unterversichert ist, betont der unabhängige Versicherungs-Experte Ruedi Ursenbacher von «fairsicherungsberatung». Auch für Aufräumarbeiten übernehmen Gebäude- und Hausratversicherung bis zu einem im Voraus bestimmten Betrag die Kosten.

Hagelschaden: Persönliches Verschulden möglich
«Espresso»-Hörerin Ursula Vogt will wissen, wer einen Hagelschaden am Sonnenstoren in der Mietwohnung übernimmt. Ruedi Ursenbacher rät, zuerst über den Hausbesitzer abzuklären, ob die Gebäudeversicherung den Schaden übernimmt. Ansonsten soll man den Schaden seiner Privathaftpflicht-Versicherung melden. Diese übernimmt den Schaden. Liegt ein persönliches Verschulden vor, kann die Versicherung einen Betrag abziehen. Zum Beispiel, wenn das Gewitter lange im Voraus angekündigt war und die Storen trotzdem nicht eingerollt wurden.

Hans Pletscher aus Brügg (BE) schildert folgenden Fall: Während eines Gewittersturms kippt auf dem eigenen Grundstück ein Baum auf das eigene Auto. Gemäss Versicherungsexperte Ursenbacher muss erwiesen sein, dass es sich um einen Sturm handelte. Dies ist der Fall, wenn laut Wetterdiensten Windgeschwindigkeiten von mindestens 75 km/h gemessen wurden. Dann übernimmt die Teilkasko-Versicherung fürs Auto den Schaden. War es kein Sturm, muss der Schaden aus dem eigenen Sack bezahlt werden, da es sich um keinen Haftpflicht-Fall handelt.

Gehört das Auto dagegen nicht dem Hausbesitzer, so bezahlt bei einem Sturm ebenfalls die Teilkasko. Ansonsten muss der Hausbesitzer den Fall seiner Gebäudehaftpflicht-Versicherung melden. Diese prüft dann, ob sie den Schaden übernimmt. Auch ein Hagelschaden am Auto ist mit einer Teilkasko-Versicherung gedeckt.

Feuerwehr ist schon bezahlt
Ist der Keller nach einem Gewitterregen überflutet und die Feuerwehr muss ihn auspumpen, muss sie dafür nicht separat entschädigt werden. Dies ist bereits über die Hausrat- und Gebäudeversicherung mit dem sogenannten «Löschrappen» bezahlt.

«Espresso»-Hörerin Pia Zellweger aus Trogen (AR) hat eine Frage zu einem «Schönwetter-Schaden». Welche Versicherung bezahlt, wenn wegen der Hitze eine Fensterscheibe zersprungen ist? Diesen Schaden übernimmt die Gebäudeglas-Versicherung. Diese ist bei Hausbesitzern in der Regel in der Privathaftpflicht-Versicherung enthalten, sagt Ruedi Ursenbacher.

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Ein Licht, das für immer erlischt

Laufzeit 3 Minuten 58 Sekunden. , Jürg Tschirren

Am 1. September wird es dunkel für die Glühbirne: Ab dann dürfen in der Schweiz nur noch energiesparende Lampen verkauft werden. Doch die Energiesparlampe ist bloss ein Zwischenschritt: Die Zukunft strahlt dank LED.

Immer mehr Länder verbieten den Verkauf klassischer Glühbirnen. Auch die Schweiz zieht mit: Mit der Revision der Energieverordnung übernahm sie EU-Richtlinien, die eine schrittweise Abkehr von den lieb gewonnenen, aber stromfressenden Glühbirnen verlangen.

Seit 2009 werden in der Schweiz darum keine 100-Watt-Birnen mehr hergestellt oder importiert. Ein Jahr später folgten die 75-Watt-Birnen und 2011 die mit 60 Watt. Ab dem 1. September 2012 wird die Regelung auch für Birnen mit einer Leistung von weniger als 60 Watt gelten - das endgültige Aus für die Glühbirne.

Wenige Ausnahmen bleiben erlaubt
Allerdings geht es dem Gesetzgeber nicht um Birnen-Typen und Watt-Zahlen, sondern um die Energieeffizienz - also den Grad, wie effizient eine Lampe den ihr zugeführten Strom in Licht umwandelt. Ab September muss das mindestens die Energieklasse C sein. Und die wird von keiner klassischen Glühbirne erreicht (2016 wird das Verbot wohl auf die Klasse C ausgedehnt, womit über kurz oder lang auch Halogen-Lampen aus den Regalen verschwinden dürften).

Grossverteiler wie Coop und Migros haben die Stromfresser schon vor längerem aus dem Sortiment genommen. Andere wie etwa Interdiscount, Jumbo oder kleinere Händler dürfen bis 2014 noch ihre Restbestände verkaufen. Danach sind Glühbirnen nur noch in Ausnahmefällen, etwa als Kühlschrank- oder Backofen-Licht, erlaubt. Und auch für diese Fälle wird nach Alternativen gesucht.

Vorsicht vor Quecksilber
Wer zu Hause noch alte Glühbirnen hat, kann die in aller Ruhe aufbrauchen und mit dem gewöhnlichen Abfall entsorgen. Mit den neuen Energiesparlampen wird das nicht so einfach möglich sein: Sie enthalten kleine Mengen von Quecksilber und gehören speziell entsorgt. Am einfachsten geht das, indem man sie einfach beim Händler abgibt, bei dem man sie gekauft hat.

Doch Quecksilber ist nicht nur für die Umwelt eine Belastung, viele Konsumenten haben auch Angst vor dem giftigen Stoff, der (nur) beim Zerbrechen einer Energiesparlampe entweichen kann. Das Bundesamt für Gesundheit beruhigt aber: Folgt man seinen Empfehlungen, ist auch eine zerbrochene Lampe kein Grund zur Panik.

Keine Vergiftungsfälle
Christine Rauber-Lüthy, die leitende Ärztin am Tox-Zentrum in Zürich kann ebenfalls beruhigen: Zwar hat sie schon viele Anrufe der neuen Energiesparlampen wegen erhalten - aber keiner davon wegen einer tatsächlichen Vergiftung, sondern bloss, weil die Leute durch Medienberichte über das Quecksilber beunruhigt waren.

In einer herkömmlichen Energiesparlampe befinden sich ungefähr 1 bis 2 Milligramm Quecksilber. Zum Vergleich: In alten Fieberthermometern ist bis zu 1000 mal mehr Quecksilber enthalten und eindeutige Vergiftungsfälle deswegen nicht bekannt.

Vorteil LED
Doch auch ausser Quecksilber und Gesundheitssorgen gibt es gute Gründe für eine Alternative zur Energiesparlampe - in Form von LED-Leuchten. Die sind nicht nur energieeffizienter, sie haben auch eine weit längere Lebensdauer (bis zu 30'000 Stunden im Vergleich zu den gut 10'000 der Energiesparlampe und den etwa 1000 der klassischen Glühbirne).

LED-Leuchten werden ausserdem nach dem Einschalten sofort hell (Energiesparlampen brauchen eine kurze Anlaufzeit) und verlieren auch über längere Zeit nicht an Helligkeit (ebenfalls ein Problem der Energiesparlampen). Und: Sie sind relativ einfach zu Entsorgen, da sie kein Quecksilber enthalten.

Noch teuer
Auch was die Qualität des Lichts angeht, sind LED-Leuchten der strahlende Sieger: Während viele den Schein der Energiesparlampen für unnatürlich oder aggressiv halten, ist zwischen einer LED-Leuchte und einer alten Glühbirne kaum ein Unterschied auszumachen. Um böse Überraschungen zu vermeiden sollte man beim Kauf aber unbedingt die Kelvin-Angaben auf der Packung kontrollieren, die Aufschluss geben über die Temperatur des Lichts.

Eine böse Überraschung kann aber auch der Preis sein: LED-Leuchten sind teuer, zwischen 30 bis 60 Franken muss man für ein gutes Exemplar auf den Tisch legen. Allerdings befinden sich die Preise im Fallen und rechnet man die längere Lebenszeit der LED-Leuchten mit, kann sich die Anschaffung durchaus lohnen.

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