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Arbeitsmarktkommission legt Lohnuntergrenze für Detailhandel fest
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Arbeitsmarktkommission legt Lohnuntergrenze für Detailhandel fest

Detailhandelsangestellte sollen im Kanton Bern mindestens 3150 Franken verdienen. Diese Lohnuntergrenze legt die Kantonale Arbeitsmarktkommission fest. Der minimalste Stundenlohn liegt bei 17.70 Franken. Die Arbeitsmarktkommission will mit Arbeitgebern, die diese Grenze unterschreiten, nach Lösungen suchen. Auch wenn Missbrauch vorliegt, hat dies für das Unternehmen keine rechtlichen Konsequenzen.

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