Besitzer ist, wer die Sachherrschaft über einen Gegenstand hat. Anders als ein Eigentümer kann er aber nicht frei über eine Sache verfügen. Dem Besitzer fehlt die Verfügungsmacht. Mit anderen Worten: Der Besitzer hat die Sache, der Eigentümer hat sie oft auch, er kann sie aber auch ausleihen und damit machen, was er will: Er kann sie verkaufen, zerstören, bunt anmalen, verbrennen oder verschenken.
Besitz oder Eigentum?
Wem gehört was? Wer ist Besitzer, wer Eigentümer - oder ist das gar dasselbe? Dem DRS 1-Hörer Edgar Biegler aus Baar im Kanton Zug ist aufgefallen, dass die beiden Ausdrücke in den Medien bunt gemischt auftauchen.
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