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Das Bundesgericht hat dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) kürzlich Hausaufgaben gegeben: Das Amt solle nochmals prüfen, ob der Halbanschluss Weiningen kurz vor dem Gubristtunnel überhaupt nötig sei. Nun wehrt sich der Regierungsrat des Kantons Zürich: Der Halbanschluss sei zwingend beizubehalten.
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