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Keine Rente wegen falschem Arzt-Zeugnis

Ein ehemaliges Kadermitglieder einer grossen Schweizer Unternehmung hat Unsägliches erlebt: Trotz schwerer psychischer Erkrankung hat die Krankentaggeld-Versicherung seines Arbeitgebers die Zahlungen eingestellt, der Mann erhielt also keinen Lohn mehr. Denn ein psychiatrischer Gutachter war zum Schluss gekommen, dass der Betroffene zu 100 Prozent arbeitsfähig sei. Allerdings: Mit Tonaufnahmen des Beurteilungs-Gesprächs kann der Mann beweisen, dass das Gutachten grobe Fehler aufweist.

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