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Der Springreiter muss eine bedingte Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu 160 Franken und eine Busse von 4000 Franken bezahlen bei zwei Jahren Probezeit.
Keystone
abspielen. Laufzeit 5 Minuten 34 Sekunden.
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Springreiter Paul Estermann wegen Tierquälerei verurteilt

Das zulässige Mass an Peitschenhieben überschritten hat der Luzerner Springreiter Paul Estermann in den Augen des Gerichts. Es verurteilte ihn wegen mehrfacher vorsätzlicher Tierquälerei und erhöhte das geforderte Strafmass. Die Verteidigung hat Berufung angemeldet.

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Weiter in der Sendung:

  • Nidwalden prüft Dosierungsanlagen bei Autobahnausfahrt.
  • Die Bevölkerung von Engelberg muss ein zweites Mal über einen neuen Standort ihres Frei- und Hallenbades abstimmen.
  • Urner Alt Landratspräsident Christoph Schillig leitet neu Amt für Soziales des Kantons Uri.

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