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Moneyhouse muss seine Praxis ändern

Beim Internet-Informationsdienst Moneyhouse erfährt man brisante Details über Firmen - aber auch über das Privatleben der Betroffenen. Nun gibt es Auflagen für die Datenverarbeitung. Wie weit ein Unternehmen die Daten seiner Mitarbeiter nutzen darf, zeigt auch der Fall der Basler Verkehrsbetriebe.

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Beim Internet-Informationsdienst Moneyhouse erfährt man brisante Details über Firmen. Doch einige Informationen lassen auch Rückschlüsse auf das Privatleben der Betroffenen zu. Nun muss Moneyhouse seine Praxis ändern. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

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