Neuerungen am Zoll: Was beim Einkauf im Ausland zu beachten ist
Die revidierte Zollverordnung bringt ab dem 1. Juli 2014 Änderungen. Für Wein, Fleisch und Tabak gelten neue Zollfreigrenzen. Beim Fleisch wird nicht mehr zwischen verarbeitetem und frischem Produkt unterschieden.
Abonnieren
Um diesen Podcast zu abonnieren, benötigen Sie eine Podcast-kompatible Software oder App. Wenn Ihre App in der obigen Liste nicht aufgeführt ist, können Sie einfach die Feed-URL in Ihre Podcast-App oder Software kopieren.
Teilen