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Ein Angeklagter steht bei der Anmeldung des Strafgerichts in Basel.
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Hooligan-Prozess: Hohe Bussen gefordert

Im Prozess um die «Schande von Basel» hat die Anklage bedingte Geldstrafen und hohe Bussen für die ersten drei von insgesamt 26 beschuldigten Hooligans gefordert. Die 26 Hooligans im Alter von 21 bis 50 Jahren müssen sich für Ausschreitungen vor und nach dem meisterschaftsentscheidenden Spiel zwischen dem FC Basel und dem FC Zürich vom 23. Mai 2006 im Basler St. Jakob-Park verantworten. Bei den als «Schande von Basel» bezeichneten Ereignissen stürmten Chaoten das Spielfeld und griffen die FCZ-Fans an. 115 Personen wurden verletzt. In und ums Stadion entstand ein Sachschaden von über 400 000 Franken.Der Prozess ist auf neun Tage angesetzt. Die Urteile sollen am kommenden 6. November verkündet werden.Die Ereignisse vom 13. Mai 2006 lösten schweizweit Empörung aus. Drastische Massnahmen gegen Hooligans wurden gefordert. Der FC Basel engagiert sich seitdem stark in der Präventionsarbeit.

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