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Tinner-Akten drüfen notfalls beschlagnahmt werden
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Tinner-Akten drüfen notfalls beschlagnahmt werden

Das Bundesstrafgericht hat angeordnet, dass der eidgenössische Untersuchungsrichter die wieder aufgetauchten Akten zum Fall Tinner beim Bund beschlagnahmen darf. Dies gilt, falls der Bundesrat sich weiterhin weigert, die blockierten Papiere herauszugeben. Nötigenfalls dürften bei der Sicherstellung der Akten Zwangsmittel eingesetzt werden.

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