Doch eigentlich spielt das keine Rolle, denn die Herausgeber von AGB akzeptieren ohnehin keine Abänderungen. Was man gegen unliebsame AGB tun kann, sagt Beobachter-Expertin Rosmarie Naef.
Die 3 wichtigsten Punkte
1. Schliessen Sie einen Vertrag nur dann ab, wenn Sie auch mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einverstanden sind.
2. Sie können Ihrem Vertragspartner verbieten, Ihre Daten zu bearbeiten (siehe Datenschutzgesetz).
3. Gehen Sie sorgfältig mit Ihren persönlichen Daten um, und geben Sie diese nicht leichtfertig bekannt (z.B. Wettbewerb, Internet).