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Mehrwertsteuer sparen beim Ausland-Shopping

Wer im Ausland einkauft, zahlt auf den Produkten je nach Ferienland bis zu 20 Prozent Mehrwertsteuer. Wird das Produkt nach Hause in die Schweiz exportiert, können die Konsumenten die bezahlte Steuer zurückfordern. «Espresso»-Hörerinnen und -Hörer machen dabei ganz unterschiedliche Erfahrungen. Im Idealfall wird noch im Laden die Mehrwertsteuer vom Kaufpreis abgezogen. Der Kunde aus der Schweiz muss dann bloss noch vom Zoll die Ausfuhr bestätigen lassen. Dieses Formular muss dann zurück an den Verkäufer gesendet werden. Weitaus häufiger müssen Schweizer Kunden wieder zurück zum Verkaufsgeschäft, um die zuvor bezahlt Mehrwertsteuer zurück zu erhalten. Dies ist nur dann mühelos möglich, wenn sich der Laden im grenznahen Gebiet befindet. Kostspielige VermittlerAuch Unternehmen wie «Global Blue», «Premier Taxfree» oder «Taxfreewordwide» bieten, wenn es um die Rückerstattung der Mehrwertsteuer geht, ihre Dienste an. Diese Firmen kassieren aber teilweise happige Kommissionen.Oft überhaupt keine Rückerstattung gibt es nach der Heimreise mit Zügen im Fernverkehr. Gleich mehrere «Espresso»-Hörerinnen und -Hörer weisen auf Probleme hin. Zum Beispiel Thomas Krebs aus Bern: «Bei Bahnreisen ist es schwierig bis unmöglich, die Mehrwertsteuer rückerstattet zu erhalten.» Das Problem: Im Zug fehlt oft das Zollpersonal, das die Ausfuhr bestätigen könnte.

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