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Flughafen muss auch für Miethäuser bezahlen
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Flughafen muss auch für Miethäuser bezahlen

Auch Eigentümer von Miethäusern haben grundsätzlich Anspruch auf eine Lärmentschädigung. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Trotz dieser Niederlage geht der Flughafen davon aus, dass er genügend Geld für diese Zahlungen budgetiert hat.

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