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Fahrzeugprüfung auf dem Prüfstand

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Autos und Motorräder müssen in Zukunft möglicherweise weniger häufig vorgeführt werden: Die zuständigen Ämter überprüfen derzeit die aktuellen Prüfungsrhythmen. Einige Kantone halten sich schon heute nicht mehr an die Bestimmung, wonach Fahrzeuge nach 4 Jahren amtlich geprüft werden müssen.

In verschiedenen Kantonen mögen die Prüfstellen nicht Schritt halten mit dem Anstieg der Fahrzeugzahlen. Zum Beispiel im Kanton St. Gallen, wo die Prüfung bei rund 105'000 Fahrzeugen überfällig ist. Hier hat die Zahl der Fahrzeuge in 10 Jahren um 22 Prozent zugenommen, der Kanton hat die Prüfkapazität aber nicht entsprechend angepasst. Die Folge: Autos und Motorräder werden nicht wie vorgeschrieben nach 4 Jahren erstmals zur Fahrzeugprüfung aufgeboten, sondern erst nach 5 Jahren. Genau so funktioniert es auch in den Kantonen Bern, Aargau und Zug, wie eine Umfrage des Konsummagazins «Espresso» von DRS 1 zeigt. Im Kanton Graubünden findet die erste Kontrolle sogar erst nach 7 Jahren statt - nach der Verordnung des Bundes wäre dann bereits die zweite Kontrolle fällig.

Verzögerungen «kein Sicherheitsrisiko»
Ein Auto erst nach 7 Jahren zu prüfen, sei kein Sicherheitsrisiko, sagt der Vorsteher des Bündner Strassenverkehrsamts, Gian-Franco Donati: «Wir haben keine konkreten Angaben, dass Fahrzeugmängel zu Unfällen führen würden.» Auch aus Sicht seines St. Galler Amtskollegen Georges Burger lässt sich die erste Kontrolle problemlos hinausschieben: «Neuere Fahrzeuge sind heute in einem sehr, sehr guten Zustand.» Strassenverkehrsämter, die die erste Fahrzeugprüfung hinausschieben, betonen, sie wollten damit die rechtzeitige Prüfung von älteren und damit störungsanfälligeren Fahrzeugen ermöglichen. Nach der aktuellen Verordnung müssen Autos und Motorräder zuerst nach 4, dann nach 3 und in der Folge jeweils im Abstand von 2 Jahren geprüft werden. Diese Prüfintervalle nehmen die zuständigen Ämter nun unter die Lupe. So könnte die Frist für die erste und eventuell auch die zweite Fahrzeugprüfung offiziell verlängert werden.

Prüfungsprotokolle auswerten
Bei einer allfälligen Anpassung der Prüfintervalle wollen sich das Bundesamt für Strassen (Astra) und die Kantone nicht alleine auf die Erfahrungen einzelner Strassenverkehrsämter verlassen. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe wertet bis Ende Jahr die Protokolle von Fahrzeugprüfungen aus. «Wir wollen wissen, wann welche Fahrzeugmängel auftreten», erklärt Astra-Sprecher Thomas Rohrbach. Dabei könnte allerdings nicht nur eine Fristverlängerung für neuere Fahrzeuge herausschauen, sagt Ernst Anderwert, Präsident der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa): «Es könnte sich zum Beispiel auch zeigen, dass ab 10 Jahren eine jährliche Fahrzeugprüfung nötig ist.» Für eine Anpassung der Prüfungsabstände ist der Bundesrat zuständig.

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Fahrzeugprüfung auf dem Prüfstand

Laufzeit 6 Minuten 19 Sekunden. , Tobias Fischer

Autos und Motorräder müssen in Zukunft möglicherweise weniger häufig vorgeführt werden: Die zuständigen Ämter überprüfen derzeit die aktuellen Prüfungsrhythmen. Einige Kantone halten sich schon heute nicht mehr an die Bestimmung, wonach Fahrzeuge nach 4 Jahren amtlich geprüft werden müssen.

In verschiedenen Kantonen mögen die Prüfstellen nicht Schritt halten mit dem Anstieg der Fahrzeugzahlen. Zum Beispiel im Kanton St. Gallen, wo die Prüfung bei rund 105'000 Fahrzeugen überfällig ist. Hier hat die Zahl der Fahrzeuge in 10 Jahren um 22 Prozent zugenommen, der Kanton hat die Prüfkapazität aber nicht entsprechend angepasst. Die Folge: Autos und Motorräder werden nicht wie vorgeschrieben nach 4 Jahren erstmals zur Fahrzeugprüfung aufgeboten, sondern erst nach 5 Jahren. Genau so funktioniert es auch in den Kantonen Bern, Aargau und Zug, wie eine Umfrage des Konsummagazins «Espresso» von DRS 1 zeigt. Im Kanton Graubünden findet die erste Kontrolle sogar erst nach 7 Jahren statt - nach der Verordnung des Bundes wäre dann bereits die zweite Kontrolle fällig.

Verzögerungen «kein Sicherheitsrisiko»
Ein Auto erst nach 7 Jahren zu prüfen, sei kein Sicherheitsrisiko, sagt der Vorsteher des Bündner Strassenverkehrsamts, Gian-Franco Donati: «Wir haben keine konkreten Angaben, dass Fahrzeugmängel zu Unfällen führen würden.» Auch aus Sicht seines St. Galler Amtskollegen Georges Burger lässt sich die erste Kontrolle problemlos hinausschieben: «Neuere Fahrzeuge sind heute in einem sehr, sehr guten Zustand.» Strassenverkehrsämter, die die erste Fahrzeugprüfung hinausschieben, betonen, sie wollten damit die rechtzeitige Prüfung von älteren und damit störungsanfälligeren Fahrzeugen ermöglichen. Nach der aktuellen Verordnung müssen Autos und Motorräder zuerst nach 4, dann nach 3 und in der Folge jeweils im Abstand von 2 Jahren geprüft werden. Diese Prüfintervalle nehmen die zuständigen Ämter nun unter die Lupe. So könnte die Frist für die erste und eventuell auch die zweite Fahrzeugprüfung offiziell verlängert werden.

Prüfungsprotokolle auswerten
Bei einer allfälligen Anpassung der Prüfintervalle wollen sich das Bundesamt für Strassen (Astra) und die Kantone nicht alleine auf die Erfahrungen einzelner Strassenverkehrsämter verlassen. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe wertet bis Ende Jahr die Protokolle von Fahrzeugprüfungen aus. «Wir wollen wissen, wann welche Fahrzeugmängel auftreten», erklärt Astra-Sprecher Thomas Rohrbach. Dabei könnte allerdings nicht nur eine Fristverlängerung für neuere Fahrzeuge herausschauen, sagt Ernst Anderwert, Präsident der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa): «Es könnte sich zum Beispiel auch zeigen, dass ab 10 Jahren eine jährliche Fahrzeugprüfung nötig ist.» Für eine Anpassung der Prüfungsabstände ist der Bundesrat zuständig.

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Kaffeefahrten: Lockbriefe noch mehr verschleiert

Laufzeit 7 Minuten 1 Sekunde. , Martina Schnyder / Oliver Fueter

Seit dem 1. April 2012 sind Gewinnversprechen, die an eine Werbefahrt gekoppelt sind, gesetzlich verboten. Dennoch flattern weiter einschlägige Einladungsbriefe in die Haushalte. Einer der aufdringlichsten Kaffeefahrten-Anbieter ist die «Vilsana Product AG». Sie hat in ihren Briefen einige Formulierungen angepasst. So will sie sich dem Zugriff des verschärften Gesetzes entziehen.

Zwar heisst es noch immer «Anmeldung zur Gewinnübergabe» und «Auf Sie fiel der 3. Preis.» Statt von der Auszahlung des Gewinns ist aber beispielsweise nur noch von einer «Losübergabe» die Rede. Und statt «Rubellosgewinner» ist der Adressat nur noch «Rubellosempfänger». Zwei von «Espresso» angefragte Rechtsexperten vermuten dahinter die Absicht, statt eines Gewinnversprechens nur noch die Chance auf einen Gewinn in Aussicht zu stellen.

Anbieter könnten teilweise straffrei ausgehen

Für Christoph Wolf, Assistent am Rechtswissenschaftlichen Institut der Universität Zürich, kommt es nun darauf an, wie ein Gericht den Begriff «Gewinn» in einem Strafprozess auslegt. Ein Los könne entweder bereits selber als Gewinn angesehen werden, oder eben nur als «Weg zum Gewinn».

Im Strafrecht muss sich ein Gericht eng an den Wortlaut des Gesetzes halten. Für Peter Jung, Rechtsprofessor an der Universität Basel kann es daher sein, «dass bei entsprechend geschickter Gestaltung der Schreiben, der Anbieter zumindest in diesem Punkt straffrei ausgeht.»

Lockbriefe sind Irreführung

Zumindest teilweise könnte die Vilsana so strafrechtlich den Kopf aus der Schlinge ziehen. Rechtsexperte Peter Jung sieht aber durchaus Möglichkeiten, die Vilsana rechtlich zu belangen. So seien deren Schreiben bewusst verschleiernd formuliert, was in seinen Augen den Tatbestand der Irreführung erfüllt.

Und auf den Kaffeefahrten selber würden die Teilnehmer teilweise psychisch unter Druck gestellt. Das könne man als illegale Anwendung aggressiver Verkaufsmethoden werten.

Geschäft mit Kaffeefahrten weniger attraktiv

«Gewiefte Geschäftsleute werden immer wieder Wege finden, um das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, UWG, zu umgehen», sagt Christoph Wolf von der Universität Zürich. Die Gesetzgebung hinke der Realität immer einen Schritt hinterher.

Dennoch sind beide Experten überzeugt, dass das verschärfte UWG etwas bringt. «So werden diese Praktiken aufwändiger und für die Beteiligten weniger attraktiv», meint Peter Jung von der Uni Basel. In Deutschland, wo das Gesetz bereits vor einiger Zeit verschärft wurde, seien solche Werbefahrten mit Gewinnversprechen deutlich zurückgegangen.

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