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Bundesrat kürzt Ausnahmen bei Cassis-de-Dijon-Prinzip
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Bundesrat kürzt Ausnahmen bei Cassis-de-Dijon-Prinzip

Waren, die in einem EU-Land zugelassen sind, sollen auch in der Schweiz frei vermarktet werden können. Der Bundesrat hat nur 18 von ursprünglich 128 geforderten Ausnahmen vom Cassis-de-Dijon-Prinzip anerkannt. Die Übernahme des Prinzips gehört zum Kampf gegen die «Hochpreisinsel Schweiz».

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