Die Geschworenengerichte: Ein Stück Justizkultur wird abgeschafft
Man kennt sie aus den amerikanischen Filmen. Die Geschworenen, die vor Gericht über Schuld und Unschuld der Angeklagten entscheiden. Doch Geschworenengerichte gibt es auch hierzulande. Sie richten immer dann, wenn jemand mit einem schweren Delikt belastet wird, diesen Vorwurf aber bestreitet. In den Kantonen Genf, Neuenburg, Tessin und Zürich ist das so. Diese Strafgerichte, die zu zwei Dritteln aus Laien bestehen, den Geschworenen eben, soll es aber nur noch bis Ende Jahr geben. In der neuen Strafprozessordnung sind sie nicht mehr vorgesehen.
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