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Fluglärm: Bundesgericht gibt Flughafen Recht
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Fluglärm: Bundesgericht gibt Flughafen Recht

Das Bundesverwaltungsgericht hatte vor einem Jahr entschieden, dass Hausbesitzer, die ihre Liegenschaft vor dem 23. Mai 2000 erworben haben, grundsätzlich eine Lärmentschädigung fordern können. Dies wegen der Ost-Anflüge auf den Flughafen Kloten seit Herbst 2001.

Nun hat das Bundesgericht die Beschwerde des Flughafens gut geheissen und das massgebliche Erwerbsdatum auf den 1. Januar 1961 vorverlegt.

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