Das neue Fürsorgegesetz ist in Revision und sieht vor, dass Patientenverfügungen in Zukunft für die Ärzteschaft und das Pflegepersonal verbindlich sein werden. Allerdings nur, wenn die Patienten genau wissen, was sie verfügt haben. Dazu braucht es angesichts der komplexen medizinischen Entwicklungen Beratung.