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Der abgekürzte Weg via «Strafbefehl» soll nur noch bei Freiheitsstrafen bis 4 Monaten oder Geldstrafen bis 120 Tagessätze möglich sein. Blick in den grossen Gerichtssaal des Kantonsgericht Glarus.
Keystone
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Bundesrat will Strafbefehle einschränken

Viele Strafverfahren in der Schweiz enden per Strafbefehl: Das Urteil fällt der Staatsanwalt - meist ohne Einvernahme des Täters. Opfer-Vertreter kritisieren diese Strafbefehle. Gerade für die Verarbeitung einer Tat seien Gerichtsverfahren wichtig. Nun will der Bundesrat handeln.

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