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In Zug kommt nur ein Wahlsystem zur Abstimmung
Keystone
abspielen. Laufzeit 5 Minuten 1 Sekunde.
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In Zug kommt nur ein Wahlsytem zum Zug, sagt das Bundesgericht

Im Kanton Zug darf nur über ein Wahlsystem für den Kantonsrat abgestimmt werden. Das Bundesgericht bestätigt damit einen früheren Entscheid und heisst Beschwerden von mehreren Partein gut.

Weiter in der Sendung:

  • Das Luzerner Kantonsgericht bestätigt eine Vergabe für einen 23-Millionen-Auftrag für den Hochwasserschutz der Kleinen Emme.

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