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«Mindesthaltbarkeits-Datum» wird zum Politikum

Konsumentenorganisationen und Kantonschemiker sind nicht zufrieden mit dem Begriff «Mindesthaltbarkeits-Datum». Dieser werde von Konsumenten häufig mit dem Verbrauchsdatum gleichgesetzt. Jedes Jahr werden daher tonnenweise Lebensmittel unnötigerweise entsorgt. Die Stiftung für Konsumentenschutz lanciert daher im Bundesparlament einen Vorstoss, um den Aufdruck «mindestens haltbar bis» auf Lebensmittelpackungen zu ersetzen. Und zwar durch einen neuen Begriff im Sinne des englischen «best before». Auch verschiedene Kantonschemiker würden einen neuen Begriff begrüssen. Eine Hürde dafür ist die EU-Gesetzgebung. In einer neuen EU-Verordnung, welche voraussichtlich auf Ende Jahr in Kraft tritt, werden weiterhin die Begriffe Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatum verwendet. Und laut dem Bundesamt für Gesundheit passt sich die Schweiz jeweils dem EU-Sprachgebrauch an. Zudem fehlt bis jetzt ein überzeugender Ersatz-Begriff.Durch welchen Begriff könnte «mindestens haltbar bis...» ersetzt werden? Mailen Sie ihren Vorschlag an espresso@drs1.chKleines Haltbarkeits-Lexikon:«zu verbrauchen bis»Das Verbrauchsdatum ist gesetzlich für leicht verderbliche Lebensmittel vorgeschrieben, die gekühlt gelagert werden müssen. Es wird von Herstellern und Läden selber festgelegt und gibt an, bis zu welchem Datum ein Lebensmittel zu verbrauchen ist. Danach darf es nicht mehr an Konsumenten abgegeben werden. Der Verzehr von Lebensmitteln nach dem Verbrauchsdatum könnte gesundheitliche Folgen haben.«mindestens haltbar bis»Das Mindesthaltbarkeitsdatum findet sich auf ungekühlten oder tiefgekühlten Lebensmitteln. Es besagt, bis wann ein Lebensmittel seine ursprüngliche Qualität behält, sofern es richtig gelagert wird. Viele Lebensmittel sind aber auch längere Zeit nach Ablauf dieses Datums noch problemlos geniessbar. Sie müssen also nicht gleich entsorgt werden. Allenfalls können Veränderungen in Farbe, Geschmack und Konsistenz auftreten, was mit der Zeit den Genuss mindert. Auch dieses Datum wird von den Herstellern und Läden festgelegt.«zu verkaufen bis»Zum Verkaufsdatum gibt es keine gesetzlichen Vorschriften. Es wird von vielen Läden freiwillig auf leicht verderblichen Lebensmitteln deklariert. Meistens werden die Waren an diesem Datum oder kurz vorher zu einem reduzierten Preis verkauft. Das Verkaufsdatum liegt immer einige Tage vor dem Verbrauchsdatum.

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