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Jahres-Medienkonferenz des Eidg. Datenschutzbeauftragten

Seit über zwölf Jahren gilt für die ganze Bundesverwaltung das Öffentlichkeitsprinzip. Amtliche Dokumente können, abgesehen von wenigen Ausnahmen, eingesehen werden. Das Prinzip wird aber immer mehr in Frage gestellt. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte Adrian Lobsiger will diese Entwicklung nicht hinnehmen.

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