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Das St. Galler Verwaltungsgericht hat ein wegweisendes Urteil gefällt: Es anerkennt zwei Männer als Elternpaar eines in Amerika gezeugten Leihmutter-Kindes, obwohl Leihmutterschaft in der Schweiz verboten ist. Das Wohl des Kindes stehe an erster Stelle, wird der Entscheid begründet.
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