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Rechtsfrage: Beweiskraft von eingeschriebenen Briefen
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Rechtsfrage: Beweiskraft von eingeschriebenen Briefen

Was ist, wenn man eine Versicherung oder eine Wohnung per eingeschrieben Brief kündet, die andere Seite dann aber behauptet, sie habe nur ein leeres Couvert erhalten? Dann nützt ja auch ein eingeschriebener Brief nichts, so die Hörerfrage von Bruno Bodenmann.Falsch, sagt Rechtsexpertin Doris Slongo. Falls man noch die Postquittung des Einschreibens und eine Kopie des Briefes hat, wird ein Richter in solch einem Fall zu Gunsten des Absenders entscheiden.

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