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«Wildes Plakatieren» vor den Wahlen erlaubt
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«Wildes Plakatieren» vor den Wahlen erlaubt

In den Kantonen Aargau und Solothurn ist genau geregelt, wann wo Wahlplakate am Strassenrand stehen dürfen. Im Aargau gilt am 1. September 2011 eine neue Verordnung. In einem Dorf und bis 100 Meter ausserhalb dürfen Parteien und Wahlhelfer Plakate aufstellen.

Im Kanton Solothurn regeln die Gemeinden dies.

Weiter in der Sendung:

  • Ab heute haben die Bewohner der Gemeinden Bremgarten und Hermetschwil einen Monat Zeit, ihre Meinung zur geplanten Gemeindefusion einzubringen. 

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