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Ein Aargauer Landwirt, der unter anderem seinen 26 Kühen nur unregelmässig Auslauf gewährt hatte, büsst im Jahr 2016 nicht drei Viertel seiner Direktzahlungen von 146'000 Franken ein. Das hat das Aargauer Verwaltungsgericht entschieden. Der Bauer hatte sich gegen die Verfügung des Kantons gewehrt.
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