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Erben: Wenn die Bank das Konto sperrt
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Erben: Wenn die Bank das Konto sperrt

Beim Tod des Ehepartners kommt zur Trauer unter Umständen noch dazu, dass man um sein Geld kämpfen muss. Oft wird nämlich das gemeinsame Konto gesperrt, bis die Erbverhältnisse geklärt sind. Im Normalfall kann der überlebende Ehepartner trotzdem die laufenden Kosten decken.Eine Vollmacht gilt nicht über den Tod des Ehepartners hinaus. Auch wenn dies im Vorfeld explizit gewünscht wurde, geht das Erbrecht vor. In den meisten Fällen können notwendige Zahlungen trotzdem im Einvernehmen mit der Bank vorgenommen werden. Um wieder auf die Gelder zugreifen zu können, die einem als Erbe zustehen, muss bei einer Kontosperrung ein Erbschein beschafft werden. Dies kostet einige hundert Franken und kann sich Wochen oder Monate hinziehen. Die einfachste Lösung sind separate Konten, für die die Ehepartner gegenseitige Vollmachten haben. Auf das eigene Konto kann man auch nach dem Tod des Ehepartners uneingeschränkt zugreifen. Dies ist auch bei einem sogenannten «Compte-Joint» möglich. Es handelt sich dabei um ein gemeinsames Konto, wo jeder einzeln über das gesamte Guthaben verfügen kann, ausdrücklich auch nach dem Tod des Partners. Bei einem solchen Konto haben andere Erben jedoch trotzdem Anspruch auf ihren Erbteil.

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