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Das Walliser Kantonsgericht hat die Beschwerde des Hanfbauern Bernard Rappaz abgelehnt: Seine Freiheitsstrafe wird nicht unterbochen. Bernard Rappaz sitzt seine Strafe in der Gefängnisabteilung des Genfer Universitätsspitals ab und befindet sich seit mehr als eineinhalb Monaten im Hungerstreik.
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