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Aus der Stadtbibliothek digitale Bücher ausleihen

Viele Bibliotheken in der Schweiz bieten neben konventionellen Büchern auch digitale Medien zum Herunterladen an.

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Bequem von zu Hause aus einen Krimi als E-Book oder als Audiobuch aufs Tablet laden oder in aktuellen Zeitschriften schmökern - dieser Komfort ist Bestandteil des Angebotes vieler Bibliotheken in der Schweiz. Wir zeigen, wie man diesen Dienst nutzen kann.

Wie finde ich den Anbieter?

Am besten erkundigt man sich bei der Kantons-, Stadt- oder Gemeindebibliothek nach dem digitalen Angebot. Da erfährt man auch alles über die Kosten und welche Geräte unterstützt werden.

Der grösste E-Book Anbieter in der Schweiz ist Onleihe. Hier findet man ein Verzeichnis aller Schweizer Bibliotheken, die ihr digitales Angebot über diese Plattform beziehen.

Wie gut ist das digitale Angebot?

Das Angebot hängt nicht von der Grösse, sondern vom Verbund ab, zu dem die Bibliothek gehört. Bei der digitalen Bibliothek Ostschweiz machen Gemeinden aus dem Kanton Appenzell Inerrhoden aber auch solche aus dem Kanton Zürich mit.

Im Vergleich zu den gedruckten Büchern ist das digitale Angebot dennoch bescheiden: 6.5 Prozent des Budgets gibt der Verbund für digitale Medien aus, den Löwenanteil machen dabei die elektronischen Bücher aus.

Auch E-Books stehen nicht uneingeschränkt zur Verfügung. Besitzt ein Verbund bloss eine Lizenz, darf nur ein Leser das Buch benutzen, die anderen müssen warten - ganz wie bei den gedruckten Büchern.

Bei einigen Bibliotheken kann man neben Audiobüchern auch Musik herunterladen. Das Angebot ist aber in keiner Weise mit Streaming-Diensten wie Spotify oder Apple vergleichbar.

Was kosten digitale Bücher?

Die Jahresgebühren einer typischen Stadtbibliothek bewegen sich zwischen 30 und 50 Franken. Bei vielen Bibliotheken sind darin digitale Medien inbegriffen. Es gibt aber auch Anbieter, bei denen man zusätzliche Gebühren bezahlen muss.

Muss ich mit Mahnungen rechnen?

Nein. Zwar kann man auch digitale Medien zeitlich nicht unbegrenzt nutzen. Ist die Frist abgelaufen, lässt sich das E-Book einfach nicht mehr öffnen. Strafgebühren muss man jedoch nicht bezahlen.

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