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Das heutige Urteil ist der erste Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts zu den Spitaltarifen im Kanton Zürich.
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Streit um Spitaltarife: Machtwort des Kantons Zürich gilt

Seit 2012 tobt ein Streit zwischen Krankenkassen und Spitälern über die Höhe der Fallpauschalen. Weil es keine Einigung gab, setzte der Kanton selbst einen Tarif fest. Im Fall der Spitäler in der Stadt Zürich stützt nun das Bundesverwaltungsgericht das Vorgehen des Kantons.

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